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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Beratungs-, Einrichtungs- und Schulungsleistungen sowie Website-Erstellung
Stand: Oktober 2026

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ceys Solutions, Inhaber Ceyhan Efer, Am Pfad 2D, 35440 Linden (nachfolgend „Ceys Solutions“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Beratungs-, Konzeptions-, Einrichtungs- und Schulungsleistungen rund um Microsoft 365 und Microsoft Teams sowie über die Erstellung von Websites.
  2. Das Angebot von Ceys Solutions richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen – insbesondere Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen und deren Träger. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Ceys Solutions ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Ceys Solutions in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
  2. Auf Grundlage des Erstgesprächs erstellt Ceys Solutions ein individuelles Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist Ceys Solutions an ein Angebot 30 Tage gebunden.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder Ceys Solutions einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungen

  1. Beratung, Konzeption, Einrichtung und Konfiguration (z. B. Team- und Kanalstrukturen, Rechte- und Ablagekonzepte, Planner, SharePoint, OneNote) sowie Schulungen und Trainings erbringt Ceys Solutions als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder pädagogischer Erfolg.
  2. Die Erstellung einer Website ist eine Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  3. Die Leistungen werden per Videokonferenz (Microsoft Teams, Zoom oder Google Meet) oder vor Ort beim Kunden erbracht, wie im Angebot vereinbart.
  4. Lizenzen für Microsoft 365 oder andere Software, Hosting, Domains und sonstige Leistungen Dritter sind nicht Bestandteil der Leistungen von Ceys Solutions, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Ceys Solutions ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen und weder Microsoft-Partner noch mit Microsoft verbunden. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Änderungen der Produkte von Microsoft oder anderen Anbietern ist Ceys Solutions nicht verantwortlich.
  5. Ceys Solutions erbringt die Leistungen persönlich. Der Einsatz qualifizierter Dritter (Subunternehmer) ist nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform zulässig.
  6. Rechtsberatung, insbesondere zu Datenschutz-, Arbeits- oder Schulrecht, ist nicht Gegenstand der Leistungen. Hinweise von Ceys Solutions zu solchen Themen ersetzen keine rechtliche Prüfung durch den Kunden.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt Ceys Solutions bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig die erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Berechtigungen (z. B. Administrator- oder Gastzugänge) zur Verfügung, benennt eine fachlich und organisatorisch zuständige Ansprechperson und sorgt für die erforderlichen Lizenzen.
  2. Vor Eingriffen in seine Systeme sichert der Kunde seine Daten in angemessenem Umfang. Für Schulungen stellt der Kunde die Teilnahme der angemeldeten Personen sowie bei Schulungen vor Ort geeignete Räume und Technik sicher.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder er die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt Ceys Solutions von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
  4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Abstimmung mit dem Kunden gesondert berechnet werden.

§ 5 Termine, Verschiebung und Absage

  1. Termine für Beratungen, Workshops und Schulungen werden gemeinsam vereinbart.
  2. Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin kostenfrei in Textform verschieben oder absagen. Bei einer späteren Absage oder wenn der Kunde den Termin nicht wahrnimmt, kann Ceys Solutions die vereinbarte Vergütung für diesen Termin verlangen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet (§ 615 BGB). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Kann Ceys Solutions einen Termin aus wichtigem Grund, etwa wegen Krankheit, nicht wahrnehmen, wird der Kunde unverzüglich informiert und ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht, es sei denn, Ceys Solutions hat den Ausfall zu vertreten.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Ceys Solutions ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, wird für danach erbrachte Leistungen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet; Ceys Solutions weist den Kunden rechtzeitig darauf hin.
  2. Reisekosten und Spesen für Leistungen vor Ort werden nur berechnet, wenn sie im Angebot vereinbart sind.
  3. 50 % der vereinbarten Vergütung sind nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig. Ceys Solutions beginnt mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung; vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich bis dahin entsprechend.
  4. Die restlichen 50 % der Vergütung sind bei Übergabe fällig, d. h. bei Werkleistungen (z. B. Websites) mit der Abnahme und bei Dienstleistungen mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen (z. B. nach Abschluss der Einrichtung oder der letzten Schulung).
  5. Ceys Solutions stellt Anzahlung und Restzahlung jeweils in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie im Angebot vereinbart sind. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Abnahme bei Werkleistungen

  1. Werkleistungen, insbesondere Websites, nimmt der Kunde nach Fertigstellung ab. Ceys Solutions zeigt die Fertigstellung in Textform an.
  2. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung und rügt er innerhalb dieser Frist auch keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt das Werk als abgenommen. Ceys Solutions weist den Kunden mit der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hin. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Website produktiv nutzt (z. B. öffentlich freischaltet), ohne wesentliche Mängel zu rügen.
  3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. An den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen, die für den Kunden individuell angefertigt werden (z. B. Konzepte, Strukturen, Vorlagen, Websites), erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Dazu gehört bei Websites auch das Recht, die Website zu veröffentlichen und zu ändern.
  2. Schulungsunterlagen und allgemeine Vorlagen von Ceys Solutions darf der Kunde für interne Zwecke nutzen, insbesondere an die Teilnehmenden seiner Einrichtung weitergeben. Eine Veröffentlichung, ein Weiterverkauf oder eine Nutzung für Schulungen Dritter ist ohne Zustimmung von Ceys Solutions nicht gestattet.
  3. Ceys Solutions bleibt berechtigt, allgemeines Fachwissen, Methoden und nicht kundenspezifische Bausteine auch für andere Aufträge zu verwenden.
  4. Für Inhalte und Software Dritter (z. B. Schriften, Bilder, Vorlagen, Plugins) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Ceys Solutions weist den Kunden auf wesentliche Lizenzbedingungen hin.

§ 9 Gewährleistung

  1. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass Ceys Solutions zunächst nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung nacherfüllt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatz gilt § 10.
  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Bei Dienstleistungen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. Ist eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, wird Ceys Solutions sie nach Hinweis des Kunden innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten nachholen bzw. korrigieren.

§ 10 Haftung

  1. Ceys Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet Ceys Solutions – im Rahmen der vorstehenden Absätze – nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Ceys Solutions.

§ 11 Vertraulichkeit

  1. Beide Vertragsparteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden – insbesondere Zugangsdaten, interne Strukturen, Daten von Beschäftigten, Lehrkräften und Lernenden sowie Geschäftsgeheimnisse –, vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags.
  2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nach Ende des Vertrags fort. Sie gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, sowie soweit eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
  3. Ceys Solutions nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 12 Datenschutz

  1. Beide Vertragsparteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
  2. Soweit Ceys Solutions im Rahmen der Leistungen im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet oder darauf zugreifen kann (z. B. bei der Einrichtung im Microsoft-365-Mandanten des Kunden), schließen die Parteien vor Beginn dieser Tätigkeiten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  3. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ceys Solutions enthält die Datenschutzerklärung unter ceys-solutions.de/datenschutz.html.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

  1. Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung. Laufzeit und Kündigung von Verträgen über fortlaufende Leistungen (z. B. Betreuung über einen längeren Zeitraum) richten sich nach dem Angebot.
  2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Ceys Solutions. Ceys Solutions ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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